E-Rechnung: Diese Funktionen muss Ihre Handwerkersoftware haben
Nicht jede Rechnungssoftware ist für die E-Rechnung gerüstet. Mit dieser Checkliste prüfen Sie Ihr Programm oder den Anbieter Ihrer Wahl.
Daten zuletzt geprüft: 20. Oktober 2026

Muss-Kriterien
- Erzeugt XRechnung und ZUGFeRD (ab Profil EN 16931, nicht MINIMUM oder BASIC-WL)
- Validiert die Rechnung vor dem Versand und zeigt Fehler verständlich an
- Empfängt und liest E-Rechnungen ein, nicht nur Versand
- Archiviert im Originalformat, unveränderbar und maschinell auswertbar (GoBD)
- Pflichtangaben nach § 14 UStG stehen im strukturierten Datensatz
Wichtig für das Handwerk
- Abschlags-, Teil- und Schlussrechnungen als E-Rechnung
- GAEB-Leistungsverzeichnis als Anlage und Referenz (BMF-Schreiben vom 23.02.2026)
- Skonto-Handling im Datensatz
- Kunden unterscheiden: Privatkunde, Gewerbekunde, öffentlicher Auftraggeber (Leitweg-ID)

Schnittstellen und Prozess
- DATEV-Schnittstelle für den Steuerberater
- Versand per E-Mail direkt aus der Software
- Protokoll, wer wann welche Rechnung versendet hat
- Automatische Updates bei Gesetzes- und Formatänderungen
Fragen an den Anbieter
Fragen Sie konkret: Welche Formate und Profile unterstützen Sie? Wie werden Abschlagsrechnungen im Bau abgebildet? Wird die Datei im Originalformat archiviert? Erfolgen Updates ohne Zusatzkosten? Lassen Sie sich die Funktion an einem eigenen Beispielauftrag zeigen.