Rechnung schreiben als Handwerker: Pflichtangaben & Checkliste

Eine Rechnung ist nur dann ein sauberer Beleg, wenn alle Pflichtangaben stimmen. Hier die Checkliste – und was sich durch die E-Rechnung ändert.

Daten zuletzt geprüft: 20. Oktober 2026

Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG

  • Vollständiger Name und Anschrift von Leistendem und Leistungsempfänger
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistenden
  • Ausstellungsdatum
  • Fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer
  • Menge und Art (Umfang) der erbrachten Leistung
  • Zeitpunkt der Leistung bzw. Leistungszeitraum
  • Entgelt, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen, inklusive im Voraus vereinbarter Minderungen (z. B. Skonto)
  • Steuersatz und darauf entfallender Steuerbetrag – oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung
  • Bei Leistungen an Privatpersonen im Zusammenhang mit einem Grundstück: Hinweis auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers

Bauleistungen und § 13b UStG

Erbringen Sie Bauleistungen an andere Bauunternehmer, kann die Steuerschuld auf den Empfänger übergehen (Reverse Charge). Dann weisen Sie keine Umsatzsteuer aus und vermerken auf der Rechnung die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Prüfen Sie den Einzelfall mit Ihrem Steuerberater.

Schreinermeister schreibt Rechnungen am Laptop in seinem Werkstattbüro
Symbolbild

Privatkunden, Kleinbetrag und Kleinunternehmer

Bei Rechnungen bis 250 € brutto (Kleinbetragsrechnung) genügen reduzierte Angaben. Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und vermerken den Grund (§ 19 UStG). Privatkunden erhalten weiterhin PDF- oder Papierrechnungen.

Was ändert sich durch die E-Rechnung?

Im B2B-Bereich müssen die Pflichtangaben künftig im strukturierten Datensatz (XRechnung oder ZUGFeRD) stehen. Eine PDF per E-Mail reicht nach den Übergangsfristen nicht mehr. Moderne Handwerkersoftware erledigt das per Knopfdruck – prüfen Sie unseren Vergleich der Anbieter.

Häufige Fragen

Muss die Rechnungsnummer fortlaufend sein?

Sie muss einmalig vergeben sein und darf eine oder mehrere Zahlenreihen enthalten. Eine lückenlos fortlaufende Nummerierung ist üblich und erleichtert die Nachvollziehbarkeit.