Rechnung erstellen: kostenloser Rechnungsgenerator für Handwerker

Rechnung ausfüllen, Pflichtangaben prüfen, als PDF speichern. Ohne Anmeldung, die Daten bleiben in Ihrem Browser.

Daten zuletzt geprüft: 20. Oktober 2026

1. Absender (Ihr Betrieb)
2. Kunde
3. Rechnungsdaten
4. Positionen
Position 1
5. Text und Skonto (optional)

Pflichtangaben-Check (§ 14 UStG)

  • Name und Anschrift des Leistenden
  • Steuernummer oder USt-IdNr. des Leistenden
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • Rechnungsdatum
  • Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
  • Menge und Art der Leistung
  • Leistungszeitpunkt oder -zeitraum
  • Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag (oder Hinweis auf Steuerbefreiung)

5 Pflichtangaben fehlen noch. Die Rechnung lässt sich trotzdem schon ansehen.

Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser und werden nicht an unseren Server übertragen. Im Druckdialog „Als PDF speichern“ wählen.

Ihr Betrieb · Straße · PLZ Ort

Kunde Straße PLZ Ort

Rechnungsnr.:
2026-001
Datum:
01.01.2026
Leistungsdatum:
01.01.2026

Rechnung Nr. 2026-001

Vielen Dank für Ihren Auftrag. Wir berechnen Ihnen folgende Leistungen:

Pos.BeschreibungMengeEinzelpreisUSt.Netto
1Leistung1 Std.0,00 €19 %0,00 €
Summe netto
0,00 €
Rechnungsbetrag
0,00 €

Zahlbar innerhalb von 14 Tagen bis zum 15.01.2026 ohne Abzug.

Wichtig bei Rechnungen an Unternehmen

Dieser Generator erzeugt eine PDF-Rechnung, keine E-Rechnung. Für Rechnungen an Geschäftskunden läuft die Übergangsfrist bald aus. Prüfen Sie, wann Sie umstellen müssen, und welche Software XRechnung und ZUGFeRD erzeugt.

Checkliste: Was gehört auf eine Handwerkerrechnung?

  • Vollständiger Name und Anschrift von Ihnen und Ihrem Kunden
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Rechnungsdatum und eine einmalige, fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Art der Leistung, mit Leistungsdatum oder Leistungszeitraum
  • Netto-Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag, bei Skonto auch die vereinbarte Minderung
  • Bei Befreiung oder Steuerschuldnerschaft: der passende Hinweis auf die Rechtsgrundlage
  • Bei Leistungen an Privatpersonen im Zusammenhang mit einem Grundstück: Hinweis auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht

Typische Fehler auf Handwerkerrechnungen

  • Das Leistungsdatum fehlt oder wird mit dem Rechnungsdatum verwechselt.
  • Material und Arbeit stehen in einer Position, sodass Privatkunden § 35a nicht nutzen können.
  • Die Rechnungsnummer wird doppelt vergeben oder hat Lücken ohne Erklärung.
  • Bei Bauleistungen an Unternehmer wird trotz § 13b Umsatzsteuer ausgewiesen.

Ausführlicher erklären wir das im Ratgeber Rechnung schreiben als Handwerker, zu Abschlägen im Beitrag Abschlags- und Schlussrechnung, zur Aufbewahrung im Beitrag Aufbewahrungsfristen.

Der Generator ist eine Arbeitshilfe, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Prüfen Sie Sonderfälle mit Ihrem Steuerberater.

Häufige Fragen

Ist der Rechnungsgenerator wirklich kostenlos?

Ja. Sie brauchen weder ein Konto noch eine E-Mail-Adresse. Ihre Eingaben bleiben im Browser und werden nicht an unseren Server gesendet.

Welche Pflichtangaben muss eine Handwerkerrechnung enthalten?

Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr. des Leistenden, Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Leistungszeitpunkt, Entgelt sowie Steuersatz und Steuerbetrag oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung. Der Check neben der Vorschau zeigt, was noch fehlt.

Was schreibe ich als Kleinunternehmer auf die Rechnung?

Keine Umsatzsteuer ausweisen und auf die Befreiung hinweisen, etwa mit „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“. Wählen Sie dafür im Generator den Kleinunternehmer-Modus.

Wann gilt § 13b (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers)?

Bei Bauleistungen an andere Unternehmer, die ihrerseits Bauleistungen erbringen, schuldet oft der Kunde die Umsatzsteuer. Dann weisen Sie keine Steuer aus, vermerken die Steuerschuldnerschaft und geben die USt-IdNr. des Kunden an. Ob das auf Ihren Fall zutrifft, zeigt unser 13b-Check; Sonderfälle klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Ist eine PDF-Rechnung noch erlaubt, oder brauche ich eine E-Rechnung?

Im B2B-Bereich gilt eine Übergangsfrist: Papier- und PDF-Rechnungen sind noch bis Ende 2026 zulässig, bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € bis Ende 2027. Danach ist die E-Rechnung (XRechnung oder ZUGFeRD) Pflicht. Für Privatkunden und Kleinunternehmer gilt die Pflicht nicht. Der E-Rechnung-Check zeigt, wann es Sie trifft.

Wie speichere ich die Rechnung als PDF?

Auf „Drucken / Als PDF speichern“ klicken und im Druckdialog „Als PDF speichern“ als Drucker wählen. Gedruckt wird nur die Rechnung, nicht die Eingabemaske.

Was bringt der Hinweis nach § 35a EStG?

Privatkunden können einen Teil der Arbeitskosten von der Steuer absetzen, wenn diese auf der Rechnung getrennt vom Material stehen und per Überweisung bezahlt wurden. Der Generator weist die Arbeitskosten dafür separat aus.