Handwerkersoftware: Förderung und steuerliche Absetzbarkeit
Förderprogramme für Digitalisierung ändern sich häufig und sind teils ausgelaufen. Deshalb behaupten wir hier keine aktuelle Förderung, sondern zeigen, wo Sie sie prüfen und was steuerlich möglich ist.
Daten zuletzt geprüft: 20. Oktober 2026

Förderung: erst prüfen, dann planen
Ältere Ratgeber beschreiben Programme, die inzwischen geändert wurden oder nicht mehr laufen. Verlassen Sie sich nicht auf Jahreszahlen in Artikeln, sondern prüfen Sie den aktuellen Stand direkt bei der Stelle, die das Programm betreibt.
- Handwerkskammer vor Ort: kennt regionale Beratungs- und Zuschussangebote
- Landesförderbank bzw. Wirtschaftsministerium Ihres Bundeslandes
- Bundesprogramme der zuständigen Ministerien und der KfW
- Betriebsberatung des Handwerks (häufig kostenlose Erstberatung)
Wichtig bei jedem Programm
- Antrag meist vor Vertragsabschluss oder Kauf stellen, nicht danach.
- Förderfähige Kosten und Mindestsummen genau lesen.
- Software-Anbieter mit Förderberatung können beim Antrag helfen, prüfen Sie aber selbst die Bedingungen.

Steuerlich: Software abschreiben
Für Computerhardware und Betriebs- sowie Anwendersoftware gilt nach einem BMF-Schreiben eine verkürzte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr. Das erlaubt eine sofortige steuerliche Berücksichtigung. Ob und wie das auf Ihre Lizenz oder Ihr Abo zutrifft, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
- Abo-Gebühren sind regelmäßig laufende Betriebsausgaben.
- Einrichtungs- und Schulungskosten gesondert prüfen lassen.
Häufige Fragen
Gibt es aktuell einen Zuschuss für Handwerkersoftware?
Das können wir nicht pauschal bestätigen, weil sich Programme ändern. Fragen Sie Ihre Handwerkskammer und die Förderbank Ihres Bundeslandes nach dem aktuellen Stand.
Ist die Software steuerlich absetzbar?
Ja, als Betriebsausgabe oder über Abschreibung. Für die konkrete Behandlung ist Ihr Steuerberater zuständig.