XRechnung oder ZUGFeRD? Die Unterschiede für Handwerksbetriebe
Beide Formate erfüllen die E-Rechnungspflicht – aber sie sind unterschiedlich aufgebaut. Was Sie über XRechnung und ZUGFeRD wissen müssen und wann welches Format passt.
Daten zuletzt geprüft: 20. Oktober 2026

Was eine E-Rechnung ausmacht
Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931, den Software automatisch auslesen kann. Eine PDF-Datei per E-Mail ist keine E-Rechnung – auch dann nicht, wenn sie digital versendet wird.
XRechnung: reines XML
- Reine XML-Datei ohne eigene Bildansicht – für Menschen nur mit Viewer lesbar
- Standard der öffentlichen Verwaltung; für Rechnungen an Behörden oft verlangt
- Syntax UBL oder UN/CEFACT CII
- Vorteil: eindeutig, kein Auseinanderlaufen von Sicht- und Datenteil

ZUGFeRD / Factur-X: PDF mit eingebettetem XML
- Hybridformat: lesbares PDF/A-3 plus eingebettete XML-Datei
- Maßgeblich ist der strukturierte XML-Teil, das PDF dient nur der Ansicht
- Vorteil: Empfänger ohne Spezialsoftware können die Rechnung trotzdem lesen
- Zulässig sind laut BMF die Profile BASIC, EN 16931 (COMFORT), EXTENDED und XRECHNUNG – nicht MINIMUM und BASIC-WL
Welches Format für Handwerker?
Für die Mehrzahl der Betriebe ist ZUGFeRD im Profil EN 16931 die praktische Wahl, weil Kunden die Rechnung wie gewohnt als PDF öffnen können. Wer öffentliche Auftraggeber beliefert, braucht in der Regel XRechnung. Gute Handwerkersoftware beherrscht beide Formate und wählt das passende je Kunde.
Darauf kommt es bei der Software an
- Export in XRechnung und in ZUGFeRD (mindestens Profil EN 16931)
- Eingebaute Validierung vor dem Versand
- Unveränderbare Archivierung im Originalformat
- Umgang mit Skonto und Abschlagsrechnungen
Häufige Fragen
Reicht eine PDF-Rechnung per E-Mail noch?
Nur in den Übergangsfristen (bis 31.12.2026 für alle, für Umsätze 2027 bei Vorjahresumsatz bis 800.000 €). Danach muss im B2B-Bereich eine strukturierte E-Rechnung ausgestellt werden. Privatkunden sind ausgenommen.
Kann ich beide Formate nutzen?
Ja. Beide erfüllen die gesetzlichen Anforderungen, sofern sie der EN 16931 entsprechen. Welches Format Sie einsetzen, hängt vom Empfänger und Ihrer Software ab.