Rechnung für Handwerkerleistungen nach § 35a: Das müssen Sie ausweisen

Privatkunden können einen Teil der Handwerkerkosten von der Steuer absetzen. Damit das klappt, muss Ihre Rechnung bestimmte Angaben enthalten.

Daten zuletzt geprüft: 23. Oktober 2026

Worum es geht

Nach § 35a EStG können Privatpersonen für Handwerkerleistungen an ihrem Haushalt 20 % der Arbeitskosten von der Einkommensteuer abziehen, höchstens 1.200 € pro Jahr. Das entspricht Arbeitskosten bis 6.000 €. Der Kunde profitiert, Sie müssen die Rechnung richtig ausstellen.

Was auf die Rechnung gehört

  • Arbeitskosten (Lohn, Maschinen und Fahrtkosten) getrennt von den Materialkosten
  • Leistung, Ort der Leistung im Haushalt des Kunden und Leistungszeitraum
  • Name und Anschrift des Kunden als Leistungsempfänger
  • Bankverbindung für die Überweisung
Schreinermeister schreibt Rechnungen am Laptop in seinem Werkstattbüro
Symbolbild

Unbar zahlen lassen

Der Steuerbonus gilt nur bei Zahlung per Überweisung auf Ihr Konto. Barzahlung, auch gegen Quittung, wird vom Finanzamt nicht anerkannt. Weisen Sie darauf hin, damit Ihr Kunde den Bonus nicht verliert.

Was nicht gefördert wird

  • Materialkosten und Waren
  • Neubauten (Leistungen im Rahmen eines Neubaus)
  • Leistungen, für die der Kunde bereits eine andere öffentliche Förderung erhält, etwa ein Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen für dieselbe Maßnahme

Textbaustein für die Rechnung

„Die Arbeitskosten sind getrennt vom Material ausgewiesen und können nach § 35a EStG steuerlich geltend gemacht werden. Bitte zahlen Sie per Überweisung.“ Prüfen Sie im Zweifel mit Ihrem Steuerberater, ob die Leistung unter § 35a fällt.

Häufige Fragen

Muss ich als Handwerker den § 35a-Hinweis auf die Rechnung schreiben?

Verpflichtend ist das nicht, es ist aber ein Service für Privatkunden. Wichtig ist, dass Arbeits- und Materialkosten getrennt stehen.

Gilt § 35a auch für Rechnungen an Firmen?

Nein. Der Steuerbonus gilt für Privatpersonen. Bei Unternehmen sind die Kosten Betriebsausgaben.

Wie viel kann der Kunde absetzen?

20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € Steuerermäßigung pro Jahr. Das heißt: Arbeitskosten von 6.000 € bringen den Höchstbetrag.