Abnahmeprotokoll erstellen: Vorlage mit Mängelliste

Parteien, Mängel und Ergebnis eintragen, als PDF speichern. Der Generator ergänzt Vorbehalt, Gewährleistungsbeginn und Einbehalt. Ohne Anmeldung.

Daten zuletzt geprüft: 23. Oktober 2026

1. Vertragsparteien
2. Bauvorhaben und Vertrag
3. Abnahmetermin
4. Mängelliste

Keine Mängel eingetragen.

5. Übergabe

Übergeben wurden

Checkliste für ein belastbares Protokoll

  • Auftragnehmer und Auftraggeber mit Anschrift
  • Bauvorhaben und Vertrag bezeichnet
  • Datum und Ort der Abnahme
  • Teilnehmer genannt
  • Ergebnis passt zur Mängelliste
  • Jeder Mangel mit Ort und Beseitigungsfrist

4 Punkte fehlen noch. Das Protokoll lässt sich trotzdem schon ansehen.

Nur Ihre Betriebsdaten bleiben in Ihrem Browser, Kundendaten werden nicht gespeichert und nicht an unseren Server übertragen. Beide Seiten unterschreiben das Protokoll und erhalten je ein Exemplar.

Abnahmeprotokoll

Abnahme ohne Mängel

Auftragnehmer
–
Auftraggeber
–
Bauvorhaben
–
Vertrag
–
Vertragsgrundlage
BGB-Werkvertrag
Abnahme am
01.01.2026
Teilnehmer
–

Ergebnis der Abnahme

Die Leistungen wurden gemeinsam geprüft und als im Wesentlichen vertragsgemäß abgenommen. Es bestehen keine Mängel. Die Abnahme erfolgt ohne Vorbehalt.

Mit der Abnahme am 01.01.2026 beginnt die Gewährleistungsfrist von 5 Jahren (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Sie endet am 01.01.2031.

Ort, Datum, Auftraggeber
Ort, Datum, Auftragnehmer

Nach der Abnahme: Fristen im Griff

Abnahme, Gewährleistungsende und Einbehalt gehören zusammen. Handwerkersoftware verknüpft Auftrag, Abnahme und Wiedervorlage, damit keine Frist verloren geht.

Was gehört in ein Abnahmeprotokoll?

  • Vertragsparteien, Bauvorhaben und Vertrag, auf den sich die Abnahme bezieht
  • Datum, Ort und Teilnehmer der Abnahme
  • Ergebnis: ohne Mängel, unter Vorbehalt oder verweigert
  • Mängelliste mit Ort, Beschreibung und Beseitigungsfrist
  • Vorbehalte, etwa wegen bekannter Mängel oder einer Vertragsstrafe
  • Übergebene Unterlagen und Schlüssel, bei Bedarf Zählerstände
  • Unterschriften beider Seiten mit Datum

Typische Fehler bei der Abnahme

  • Mängel werden mündlich besprochen, stehen aber nicht im Protokoll.
  • Das Protokoll nennt keine Fristen zur Beseitigung.
  • Der Kunde unterschreibt ohne Vorbehalt, obwohl Mängel bekannt sind.
  • Die Abnahme wird nicht dokumentiert, der Fristbeginn der Gewährleistung bleibt streitig.

Wie lange Sie danach haften, zeigt der Gewährleistungsrechner. Mehr zu Abschlägen und Schlussrechnung im Ratgeber Abschlags- und Schlussrechnung.

Der Generator liefert Mustertexte und eine Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung. Bei Bauverträgen mit eigenen Abnahmeregeln, Verbraucherbauverträgen oder streitigen Mängeln lassen Sie das Protokoll vorher prüfen.

Häufige Fragen

Ist der Abnahmeprotokoll-Generator kostenlos?

Ja, ohne Konto und ohne E-Mail-Adresse. Nur Ihre Betriebsdaten bleiben im Browser, Kundendaten werden nicht gespeichert und nicht an unseren Server gesendet.

Warum ist die Abnahme so wichtig?

Mit der Abnahme wird der Werklohn fällig, die Gewährleistungsfrist beginnt, die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, und danach muss grundsätzlich er Mängel beweisen. Ohne klar dokumentierte Abnahme gibt es darüber oft Streit.

Muss die Abnahme schriftlich erfolgen?

Nicht zwingend, eine Abnahme kann auch durch Verhalten erfolgen. Ein schriftliches Protokoll mit Datum, Teilnehmern und Mängelliste schafft aber Beweissicherheit. Bei VOB/B-Verträgen kann jede Seite eine förmliche Abnahme verlangen (§ 12 Abs. 4 VOB/B).

Was bedeutet Abnahme unter Vorbehalt?

Der Kunde nimmt das Werk an, hält sich aber Rechte wegen bestimmter bekannter Mängel offen. Nimmt er ein mangelhaftes Werk in Kenntnis des Mangels ohne Vorbehalt ab, kann er bestimmte Rechte wie Minderung oder Schadensersatz verlieren (§ 640 Abs. 3 BGB). Deshalb gehört der Vorbehalt in das Protokoll.

Darf der Kunde die Abnahme wegen kleiner Mängel verweigern?

Nein. Verweigern darf er die Abnahme nur bei wesentlichen Mängeln (§ 640 Abs. 1 BGB). Unwesentliche Mängel gehören in die Mängelliste, die Abnahme erfolgt trotzdem.

Was gilt, wenn der Kunde nicht abnimmt oder nicht erscheint?

Nach Fristsetzung kann das Werk als abgenommen gelten, wenn der Kunde die Abnahme nicht unter Angabe von Mängeln verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). Bei Verbrauchern gilt das nur, wenn Sie in Textform auf die Folgen hingewiesen haben. Bei VOB/B gibt es die fiktive Abnahme nach § 12 Abs. 5.

Wofür der Vorbehalt der Vertragsstrafe?

Eine vereinbarte Vertragsstrafe kann der Auftraggeber nur verlangen, wenn er sie sich bei der Abnahme vorbehält (§ 341 Abs. 3 BGB). Der Generator bietet dafür ein Häkchen.

Wann endet die Gewährleistung nach der Abnahme?

Das hängt von Vertragsart und Leistung ab, im BGB meist 5 Jahre bei Bauwerken, sonst 2 Jahre, nach VOB/B 4 bzw. 2 Jahre. Der Generator rechnet das Fristende aus Abnahmedatum und Leistungsart. Mehr Fälle im Gewährleistungsrechner.