Was gehört in ein Abnahmeprotokoll?
- Vertragsparteien, Bauvorhaben und Vertrag, auf den sich die Abnahme bezieht
- Datum, Ort und Teilnehmer der Abnahme
- Ergebnis: ohne Mängel, unter Vorbehalt oder verweigert
- Mängelliste mit Ort, Beschreibung und Beseitigungsfrist
- Vorbehalte, etwa wegen bekannter Mängel oder einer Vertragsstrafe
- Übergebene Unterlagen und Schlüssel, bei Bedarf Zählerstände
- Unterschriften beider Seiten mit Datum
Typische Fehler bei der Abnahme
- Mängel werden mündlich besprochen, stehen aber nicht im Protokoll.
- Das Protokoll nennt keine Fristen zur Beseitigung.
- Der Kunde unterschreibt ohne Vorbehalt, obwohl Mängel bekannt sind.
- Die Abnahme wird nicht dokumentiert, der Fristbeginn der Gewährleistung bleibt streitig.
Wie lange Sie danach haften, zeigt der Gewährleistungsrechner. Mehr zu Abschlägen und Schlussrechnung im Ratgeber Abschlags- und Schlussrechnung.
Der Generator liefert Mustertexte und eine Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung. Bei Bauverträgen mit eigenen Abnahmeregeln, Verbraucherbauverträgen oder streitigen Mängeln lassen Sie das Protokoll vorher prüfen.