Gewährleistungsrechner: Wann endet die Frist?
Vertragsart, Leistung und Abnahmedatum eingeben: Sie sehen Fristende, Restlaufzeit und die Höhe des Sicherheitseinbehalts.
Daten zuletzt geprüft: 20. Oktober 2026
Bitte das Abnahmedatum eingeben.
Fristen im Blick behalten
Abnahmeprotokolle, Gewährleistungsbürgschaften und Wiedervorlagen lassen sich in Handwerkersoftware pro Auftrag hinterlegen. So geht kein Einbehalt verloren.
Gewährleistungsfristen im Überblick
| Leistung | BGB | VOB/B |
|---|---|---|
| Bauwerk, wesentliche Arbeiten am Gebäude | 5 Jahre | 4 Jahre |
| Arbeiten von untergeordneter Bedeutung | 2 Jahre | 2 Jahre |
| Reparatur oder Wartung einer Sache | 2 Jahre | 2 Jahre |
| Anlage, Wartung wirkt auf Funktion, nicht übertragen | 5 Jahre (Bauwerk) | 2 Jahre |
| Materiallieferung ohne Einbau | 2 Jahre (Kaufrecht) | |
So wird die Frist berechnet
- Die Frist beginnt mit der Abnahme des Werks.
- Sie endet mit Ablauf des Tages, der durch seine Zahl dem Abnahmetag entspricht. Bei Abnahme am 15.03.2026 und 5 Jahren also am 15.03.2031.
- Fehlt der Tag im Endmonat, etwa der 29. Februar, endet die Frist am letzten Tag des Monats.
- Nach VOB/B verlängert eine schriftliche Mängelrüge die Frist für den gerügten Mangel auf 2 Jahre ab Zugang.
Praxis-Tipps für Handwerker
- Nehmen Sie Abnahmen immer schriftlich im Protokoll auf, mit Datum und Unterschrift beider Seiten.
- Dokumentieren Sie Mängelrügen mit Zugang und Frist.
- Tragen Sie das Fristende in den Kalender ein und fordern Sie Einbehalte oder Bürgschaften rechtzeitig zurück.
- Gewährleistung ist keine Garantie: Herstellergarantien laufen unabhängig davon.
Zu Rechnung und Abschlägen siehe Abschlags- und Schlussrechnung und zu Aufbewahrungsfristen Aufbewahrungsfristen für Rechnungen.
Der Rechner ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Einzelfälle, etwa Abgrenzung von Bauwerk und Wartung, Sondervereinbarungen oder streitige Abnahmen, sollten Sie prüfen lassen.
Häufige Fragen
Wie lange beträgt die Gewährleistung im Handwerk?
Beim BGB-Werkvertrag 5 Jahre für Bauwerke und wesentliche Arbeiten daran, 2 Jahre für sonstige Werke wie Reparaturen und Wartung (§ 634a BGB). Nach VOB/B gelten in der Regel 4 Jahre für Bauwerke und 2 Jahre für andere Arbeiten (§ 13 Abs. 4 VOB/B). Für reine Materiallieferungen gelten 2 Jahre (Kaufrecht).
Wann beginnt die Gewährleistungsfrist?
Mit der Abnahme des Werks, nicht mit der Rechnung oder der Fertigstellung (§ 634a Abs. 2 BGB). Ohne dokumentierte Abnahme ist der Fristbeginn oft streitig. Halten Sie sie deshalb in einem Abnahmeprotokoll fest.
Was ist, wenn der Kunde nicht abnimmt?
Der Kunde muss ein im Wesentlichen mangelfreies Werk abnehmen. Setzen Sie ihm eine angemessene Frist. Nimmt er nicht ab, ohne einen Mangel zu nennen, gilt das Werk nach Fristablauf als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Bei VOB/B gibt es zudem die fiktive Abnahme (§ 12 Abs. 5 VOB/B).
Verlängert eine Mängelrüge die Frist?
Nach BGB nicht von selbst, Verhandlungen über den Mangel hemmen aber die Verjährung (§ 203 BGB). Nach VOB/B verlängert eine schriftliche Mängelrüge die Frist für den gerügten Mangel auf 2 Jahre ab Zugang (§ 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B), mindestens jedoch bis zum regulären Fristende.
Was passiert bei einem arglistig verschwiegenen Mangel?
Dann gilt die regelmäßige Verjährung von 3 Jahren ab Kenntnis des Kunden (§§ 195, 199 BGB), bei Bauwerken mindestens die längere gesetzliche Frist. Arglist liegt vor, wenn Sie einen bekannten Mangel verschwiegen haben.
Gilt die VOB/B auch gegenüber Privatkunden?
Sie kann vereinbart werden, unterliegt dann aber gegenüber Verbrauchern der AGB-Kontrolle, wenn Sie sie vorgegeben haben. Weicht die Vereinbarung von der VOB/B ab, entfallen oft die Privilegien. Lassen Sie solche Verträge im Zweifel prüfen.
Wann bekomme ich den Gewährleistungseinbehalt zurück?
Ein vertraglich vereinbarter Sicherheitseinbehalt oder eine Gewährleistungsbürgschaft endet üblicherweise mit Ablauf der Gewährleistungsfrist. Maßgeblich sind die Regelungen im Vertrag. Der Rechner zeigt Ihnen das Fristende und die Höhe des Einbehalts.