Rechnung korrigieren oder stornieren: So geht es richtig

Ein Fehler auf der Rechnung ist schnell passiert. So korrigieren Sie sauber, ohne Ärger mit dem Finanzamt oder dem Kunden.

Daten zuletzt geprüft: 23. Oktober 2026

Berichtigen oder stornieren?

Bei kleinen Fehlern, etwa einer falschen Anschrift, genügt eine Berichtigung. Bei falschen Beträgen oder Leistungen ist der saubere Weg meist Storno der alten Rechnung und Neuausstellung. Beides müssen Sie dokumentieren.

So berichtigen Sie eine Rechnung

  1. Ein Dokument erstellen, das sich ausdrücklich auf die ursprüngliche Rechnung bezieht (Nummer und Datum)
  2. Die fehlerhaften Angaben nennen und die richtigen angeben
  3. Neue, einmalige Rechnungsnummer für das Korrekturdokument vergeben
  4. Original aufbewahren und dem Kunden das Korrekturdokument zusenden
Schreinermeister schreibt Rechnungen am Laptop in seinem Werkstattbüro
Symbolbild

Storno und Gutschrift

Bei einer Stornorechnung (Gutschrift) wird die Originalrechnung mit negativen Beträgen aufgehoben. Danach stellen Sie eine neue, korrekte Rechnung aus. Die Stornorechnung braucht ebenfalls eine eigene Nummer und die Bezugnahme auf das Original.

Zu hoch ausgewiesene Steuer

Weisen Sie mehr Umsatzsteuer aus, als Sie schulden, schulden Sie den höheren Betrag (§ 14c UStG), bis die Rechnung berichtigt ist. Berichtigen Sie solche Fehler zeitnah.

Besonderheit E-Rechnung

Bei einer E-Rechnung sollte auch die Korrektur in strukturierter Form erfolgen. Wie Sie das praktisch lösen und welche Software es unterstützt, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater und Ihrem Softwareanbieter.

Häufige Fragen

Darf ich eine ausgestellte Rechnung einfach ändern?

Nein. Eine ausgestellte Rechnung darf nicht überschrieben werden. Korrigieren Sie mit einem Korrekturdokument oder Storno mit neuer Rechnung, und bewahren Sie das Original auf.

Brauche ich eine neue Rechnungsnummer für die Korrektur?

Ja, das Korrekturdokument bekommt eine eigene Nummer und verweist auf die ursprüngliche Rechnung.

Was ist eine Gutschrift?

Eine Gutschrift im Rechnungswesen ist eine Rechnung mit negativem Betrag, die eine frühere Rechnung ganz oder teilweise aufhebt. Sie ist nicht zu verwechseln mit einer Gutschrift als Zahlung.