Mahnfristen-Rechner: Wann mahnen, wann Mahnbescheid?

Rechnungsdatum und Zahlungsziel eingeben: Sie sehen den Verzugsbeginn, die Termine aller Mahnstufen und das Ende der Verjährung.

Daten zuletzt geprüft: 23. Oktober 2026

Rechnung
Ihre Mahnfristen

Üblich sind 7 bis 14 Tage je Stufe. Wichtig ist eine angemessene, klar benannte Frist.

Bitte das Datum des Rechnungszugangs eingeben.

Offene Posten im Griff behalten

Handwerkersoftware zeigt offene Posten, erinnert an Fälligkeiten und erzeugt Mahnschreiben auf Knopfdruck. So geht keine Mahnstufe unter.

Der typische Mahnablauf

  1. Zahlungserinnerung: kurz und freundlich, sobald die Rechnung überfällig ist.
  2. 1. Mahnung: klare Zahlungsaufforderung mit neuer Frist, Verzugszinsen und gegebenenfalls Pauschale.
  3. Letzte Mahnung: letzte Frist mit Hinweis auf Mahnbescheid oder Inkasso.
  4. Gerichtliches Mahnverfahren: Antrag auf Mahnbescheid, danach Vollstreckungsbescheid.

Wann tritt Verzug ein?

  • Zahlungsziel vereinbart: Verzug mit Ablauf des Ziels, ohne Mahnung (§ 286 Abs. 2 BGB).
  • Kein Zahlungsziel: spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang (§ 286 Abs. 3 BGB).
  • Verbraucher: die 30-Tage-Regel gilt nur mit Hinweis auf der Rechnung, sonst braucht es eine Mahnung.

Rechnungen mit Zahlungsziel und allen Pflichtangaben erstellen Sie mit dem Rechnungsgenerator. Mehr zum Thema im Ratgeber Rechnung schreiben als Handwerker.

Der Rechner ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei strittigen Forderungen, Insolvenz des Kunden oder Bauverträgen mit eigenen Zahlungsregeln lassen Sie den Fall prüfen.

Häufige Fragen

Wann kommt ein Kunde in Zahlungsverzug?

Ohne Mahnung, wenn ein Zahlungstermin kalendermäßig bestimmt oder bestimmbar war und verstrichen ist (z. B. „zahlbar bis 14 Tage nach Rechnungszugang“). Sonst spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang. Bei Verbrauchern gilt die 30-Tage-Regel nur, wenn die Rechnung darauf hinweist (§ 286 BGB).

Muss ich überhaupt mahnen?

Nicht immer. Ist ein Zahlungsziel auf der Rechnung angegeben, tritt Verzug mit Ablauf ein. Gegenüber Verbrauchern ohne Zahlungsziel und ohne Hinweis braucht es eine Mahnung. Eine Mahnung klärt Verzug und Zugang auch dann, wenn der Kunde etwas anderes behauptet.

Wie viele Mahnungen sind nötig?

Das Gesetz schreibt keine Zahl vor. In der Praxis haben sich Zahlungserinnerung, eine bis zwei Mahnungen und dann das gerichtliche Mahnverfahren bewährt. Setzen Sie jeweils eine angemessene Frist, meist 7 bis 14 Tage.

Wann kann ich einen Mahnbescheid beantragen?

Sobald die Forderung fällig ist, auch ohne vorherige Mahnung. Vorher zu mahnen zeigt aber Verzug, spart oft Streit und kann Kosten vermeiden. Der Antrag läuft über das zentrale Mahngericht Ihres Bundeslandes, auch online.

Wann verjährt meine Forderung?

Rechnungsforderungen verjähren regelmäßig in drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind (§§ 195, 199 BGB). Eine Rechnung aus März 2026 verjährt damit am 31.12.2029. Ein Mahnbescheid hemmt die Verjährung; eine einfache Mahnung tut das nicht.

Welche Mahnkosten darf ich verlangen?

Zinsen und die Verzugspauschale von 40 € bei Nicht-Verbrauchern sowie tatsächlich entstandene, angemessene Kosten wie Porto. Pauschale Mahngebühren ohne Nachweis sind besonders bei Privatkunden angreifbar. Die Zinsen berechnet der Verzugszinsen-Rechner.

Wie weise ich den Zugang der Mahnung nach?

Am sichersten per Einwurf-Einschreiben oder mit Zeugen. Eine E-Mail mit Lesebestätigung und einem Versandprotokoll ist ein guter Nachweis. Dokumentieren Sie jede Mahnstufe mit Datum.