Verzugszinsen berechnen: Rechner für Handwerker

Offene Rechnung, Verzugsbeginn und Schuldnerart eingeben: Sie erhalten Zinsen, Verzugspauschale und Gesamtforderung. Aktueller Basiszinssatz: 1,52 % (seit 01.07.2026).

Daten zuletzt geprüft: 20. Oktober 2026

Der Verzugsbeginn ist der Tag nach Ablauf des Zahlungsziels, bei Verbrauchern ohne Zahlungsziel frühestens 30 Tage nach Rechnungszugang. Der Zahlungstag zählt nicht mehr mit.

Bitte beide Datumsfelder ausfüllen.

Offene Rechnungen vermeiden

Klare Zahlungsziele, saubere Rechnungen und eine pünktliche Erinnerung sparen Mahnaufwand. Handwerkersoftware verwaltet offene Posten und verschickt Zahlungserinnerungen automatisch.

So berechnen sich Verzugszinsen

  • Zinssatz: Basiszinssatz plus 9 Prozentpunkte bei Unternehmen, plus 5 Prozentpunkte bei Verbrauchern (§ 288 BGB)
  • Formel: Rechnungsbetrag × Zinssatz ÷ 100 × Verzugstage ÷ 365 (im Schaltjahr 366)
  • Zeitraum: Ändert sich der Basiszinssatz im Verzug, wird nach Halbjahren getrennt gerechnet. Der Rechner zeigt jede Periode.
  • Zusätzlich: 40 € Verzugspauschale, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist

Beispiel

Eine Rechnung über 10.000 € an einen Gewerbekunden bleibt vom 01.07.2026 bis 31.07.2026 offen. Der Zinssatz beträgt 1,52 % + 9 % = 10,52 %. Die Zinsen für 30 Tage liegen bei 86,47 €, dazu kommen 40 € Pauschale.

Basiszinssatz seit 2022

Gültig abBasiszinssatzUnternehmen / Verbraucher
01.07.20261,52 %10,52 % / 6,52 %
01.01.20261,27 %10,27 % / 6,27 %
01.07.20251,27 %10,27 % / 6,27 %
01.01.20252,27 %11,27 % / 7,27 %
01.07.20243,37 %12,37 % / 8,37 %
01.01.20243,62 %12,62 % / 8,62 %
01.07.20233,12 %12,12 % / 8,12 %
01.01.20231,62 %10,62 % / 6,62 %
01.07.2022-0,88 %8,12 % / 4,12 %
01.01.2022-0,88 %8,12 % / 4,12 %

Quelle: Deutsche Bundesbank, Basiszinssatz nach § 247 BGB. Stand der Tabelle: 20.10.2026. Die Bundesbank veröffentlicht den neuen Satz jeweils zum 1. Januar und 1. Juli.

Voraussetzungen für Verzug

  • Die Forderung ist fällig und der Kunde hat die Rechnung erhalten.
  • Der Kunde wurde gemahnt, ein kalendermäßig bestimmtes Zahlungsziel ist verstrichen oder es sind 30 Tage seit Fälligkeit und Rechnungszugang vergangen.
  • Bei Privatkunden muss die Rechnung auf die 30-Tage-Folge hinweisen, sonst braucht es eine Mahnung.

Wie Sie eine saubere Rechnung schreiben, steht im Ratgeber Rechnung schreiben als Handwerker. Zu Abschlägen gibt es den Beitrag Abschlags- und Schlussrechnung.

Der Rechner ist eine Rechenhilfe, keine Rechtsberatung. Bei strittigen Forderungen oder Bauverträgen mit eigenen Zahlungsregeln (zum Beispiel VOB/B) lassen Sie den Einzelfall prüfen.

Häufige Fragen

Wie hoch sind Verzugszinsen im Handwerk?

Bei Rechnungen an Unternehmen betragen sie 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Rechnungen an Privatpersonen 5 Prozentpunkte (§ 288 BGB). Bei einem Basiszinssatz von 1,52 % seit dem 01.07.2026 sind das 10,52 % gegenüber Unternehmen und 6,52 % gegenüber Verbrauchern.

Ab wann darf ich Verzugszinsen verlangen?

Ab Verzugseintritt. Der Kunde ist im Verzug, wenn er nach einer Mahnung nicht zahlt, wenn ein Zahlungstermin kalendermäßig bestimmt war oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang. Bei Verbrauchern gilt die 30-Tage-Regel nur, wenn die Rechnung darauf hinweist.

Was ist die Verzugspauschale von 40 Euro?

Bei Entgeltforderungen gegen Schuldner, die keine Verbraucher sind, steht Ihnen zusätzlich eine Pauschale von 40 € zu (§ 288 Abs. 5 BGB). Sie wird auf spätere Rechtsverfolgungskosten, etwa Anwaltskosten, angerechnet.

Wie oft ändert sich der Basiszinssatz?

Die Bundesbank passt ihn zum 1. Januar und zum 1. Juli an. Der Rechner teilt den Zeitraum deshalb automatisch nach Halbjahren auf.

Darf ich Mahnkosten zusätzlich berechnen?

Ersatzfähig sind nur tatsächlich entstandene, angemessene Kosten, zum Beispiel Porto. Pauschale Mahngebühren ohne Nachweis sind bei Verbrauchern oft unzulässig, wenn sie überhöht sind. Die Pauschale von 40 € gilt nur bei Nicht-Verbrauchern.

Wie lange kann ich meine Forderung eintreiben?

Rechnungsforderungen verjähren regelmäßig in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind (§§ 195, 199 BGB). Ein Mahnbescheid oder eine Klage kann die Verjährung hemmen.

Wie sieht der Ablauf bis zum Mahnbescheid aus?

Zahlungserinnerung, erste Mahnung mit Frist, zweite Mahnung mit Hinweis auf Verzugszinsen und Verzugspauschale, dann gerichtliches Mahnverfahren. Dokumentieren Sie jede Stufe und die Zustellung.