Wie startklar ist Ihr Betrieb für die E-Rechnung?

Zwölf Fragen, rund zwei Minuten. Sie bekommen einen Punktwert je Bereich und eine To-do-Liste, sortiert nach Wichtigkeit.

Daten zuletzt geprüft: 23. Oktober 2026

Empfang

Gibt es ein zentrales Postfach für eingehende Rechnungen?

Eine feste Adresse wie rechnung@ihrbetrieb.de, die Lieferanten kennen.

Können Sie XRechnung-Dateien (reines XML) öffnen und lesen?

Mit Software oder einem Viewer, nicht nur PDFs.

Werden Eingangsrechnungen ohne Abtippen in die Buchhaltung übernommen?

Import des XML statt manueller Erfassung.

Versand

Kann Ihre Software XRechnung oder ZUGFeRD erzeugen?

ZUGFeRD ab Version 2.0.1, nicht die Profile MINIMUM oder BASIC-WL.

Haben Sie schon eine E-Rechnung testweise verschickt und prüfen lassen?

Zum Beispiel an den Steuerberater oder einen Stammkunden.

Klappen Abschlags- und Schlussrechnungen als E-Rechnung?

Inklusive Abzug bereits gezahlter Abschläge.

Archiv & Buchhaltung

Archivieren Sie E-Rechnungen im Originalformat, unveränderbar?

XML oder Hybriddatei, acht Jahre lang, GoBD-konform. Ein Ausdruck reicht nicht.

Ist der Austausch mit dem Steuerberater geklärt?

Etwa per DATEV-Schnittstelle oder Belegtransfer.

Ist festgelegt, wer Eingangsrechnungen prüft und freigibt?

Ein klarer Ablauf, damit nichts im Postfach liegen bleibt.

Kunden & Partner

Wissen Sie, ob Sie 2027 oder erst 2028 umstellen müssen?

Maßgeblich ist der Gesamtumsatz 2026: über 800.000 € heißt 2027.

Sind die Stammdaten Ihrer Firmenkunden vollständig?

Rechnungsadresse, E-Mail für Rechnungen, USt-IdNr. bei § 13b.

Liegen für öffentliche Auftraggeber die Leitweg-IDs vor?

Ohne Leitweg-ID lehnen Behördenportale die Rechnung ab. Keine Behördenkunden? Dann „Ja“.

Ihr Umstellungsplan bis zum Pflichtbeginn

  1. 1 · Sofort

    Empfang sichern

    • Zentrales Postfach einrichten
    • Viewer oder Software für XML bereitstellen
    • Lieferanten und Großhandel informieren
  2. 2 · November

    Software prüfen

    • Versand von XRechnung / ZUGFeRD testen
    • Abschlags- und Schlussrechnung durchspielen
    • DATEV-Übergabe mit Steuerberater klären
  3. 3 · Dezember

    Umsatz klären

    • Umsatz 2026 über 800.000 €? Dann ab 2027
    • Stammdaten: USt-IdNr., Leitweg-IDs
    • Team schulen, Vorlagen anpassen
  4. 4 · Ab Pflichtbeginn

    Nur noch E-Rechnung

    • B2B-Rechnungen strukturiert stellen
    • Archiv im Originalformat (GoBD)
    • Privatkunden weiter per PDF
Zeitangaben für die Umstellung zum 01.01.2027. Wer erst 2028 verpflichtet ist, hat für Etappe 2 bis 4 ein Jahr länger Zeit.

Häufige Fragen

Wie wird der Punktwert berechnet?

Jede Frage hat ein Gewicht von 1 bis 3, je nachdem, wie direkt sie die gesetzliche Pflicht betrifft. „Ja“ zählt voll, „Teilweise“ halb, „Nein“ gar nicht. Der Wert bezieht sich nur auf die beantworteten Fragen.

Welche Punkte sind wirklich Pflicht?

Empfangen und lesen können (seit 2025), ab Pflichtbeginn E-Rechnungen erzeugen und alle E-Rechnungen im Original archivieren. Diese Punkte sind in der To-do-Liste als „Pflicht“ markiert.

Werden meine Antworten gespeichert?

Nur lokal in Ihrem Browser, damit Sie später weitermachen können. Wir erhalten keine Daten.

Weitere Werkzeuge zur E-Rechnung