E-Rechnung-Viewer & Prüfer

XRechnung oder ZUGFeRD öffnen, lesbar anzeigen und in Sekunden auf Pflichtangaben und Rechenfehler prüfen. Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne Upload.

Daten zuletzt geprüft: 23. Oktober 2026

Keine Datei zur Hand?

Oder XML einfügen

Wofür Sie den Viewer brauchen

Seit 2025 müssen Sie E-Rechnungen empfangen können. Eine XRechnung ist reines XML und ohne passendes Programm nicht lesbar. Der Viewer macht daraus eine übersichtliche Rechnung – für Lieferantenrechnungen, die per E-Mail kommen, genauso wie für Ihre eigenen Ausgangsrechnungen, bevor sie rausgehen.

Was die Prüfung abdeckt

  • Format: Syntax (CII oder UBL) und Profil. ZUGFeRD MINIMUM und BASIC WL gelten nicht als E-Rechnung.
  • Pflichtangaben: Rechnungsnummer, Datum, Anschriften, Steuernummer oder USt-IdNr., Leistungsbeschreibung und Leistungsdatum.
  • Rechnung: Summe der Positionen, Steuer je Steuersatz, Brutto und Zahlbetrag.
  • Behörden und Zahlung: Käuferreferenz bzw. Leitweg-ID mit Prüfziffer, IBAN-Prüfziffer.

Wenn Sie selbst E-Rechnungen schreiben wollen, finden Sie in der Software-Übersicht die Anbieter, die XRechnung oder ZUGFeRD erzeugen.

PDF, ZUGFeRD oder XRechnung? Der Aufbau im Vergleich

PDF / Papier
<Invoice>
 <ID>R-2027…
 <Total>…
</Invoice>
ZUGFeRD / Factur-X
<Invoice>
 <ID>R-2027…
 <Total>…
</Invoice>
XRechnung (UBL oder CII)
PDFZUGFeRDXRechnung
Gilt als E-Rechnung
Für Menschen lesbarnur mit Viewer
Maschinenlesbar (EN 16931)XML-Teil
Typisch fürPrivatkundenFirmenkunden, GroßhandelÖffentliche Auftraggeber
Worauf achtenab 2027/2028 im B2B nicht mehrab Version 2.0.1, nicht MINIMUM / BASIC-WLLeitweg-ID bei Behörden
Bei ZUGFeRD (international Factur-X) zählt steuerlich der eingebettete XML-Teil. Weichen PDF-Ansicht und XML voneinander ab, gilt das XML. Quelle: BMF-Schreiben vom 15.10.2025.

Häufige Fragen

Wie öffne ich eine XRechnung?

Ziehen Sie die XML-Datei in das Feld oben. Der Viewer zeigt sie als lesbare Rechnung an, mit Positionen, Summen und Bankverbindung. Er liest XRechnungen in beiden Schreibweisen (CII und UBL).

Kann ich auch ZUGFeRD-PDFs prüfen?

Ja. Der Viewer sucht im PDF nach dem eingebetteten XML und prüft dieses, denn steuerlich zählt der XML-Teil. Findet er keins, ist das PDF keine ZUGFeRD-Rechnung.

Wird meine Rechnung hochgeladen?

Nein. Die Datei wird komplett in Ihrem Browser gelesen und geprüft. Es werden keine Rechnungsdaten an einen Server übertragen.

Was prüft der Viewer genau?

Das Format und ZUGFeRD-Profil, die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG, die Rechenwerte (Positionen, Steuer, Brutto, Zahlbetrag), die Prüfziffer von Leitweg-ID und IBAN sowie bei XRechnung die Käuferreferenz.

Ersetzt das eine Validierung?

Nein. Die vollständige Prüfung gegen alle Regeln der EN 16931 und der XRechnung macht der Validator der KoSIT. Behördenportale nutzen ihn beim Einreichen. Unser Viewer findet die häufigsten Fehler schnell, bevor Sie die Rechnung verschicken oder buchen.

Muss ich die XML-Datei aufbewahren?

Ja. Archivieren Sie die E-Rechnung im Originalformat, acht Jahre lang und unveränderbar. Ein Ausdruck oder ein PDF aus dem Viewer ersetzt das Original nicht.

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