XRechnung für Handwerker: Pflicht und passende Software

XRechnung ist ein reines XML-Format nach der Norm EN 16931. Es ist vor allem bei öffentlichen Auftraggebern üblich und für Menschen nicht direkt lesbar, deshalb braucht es einen Viewer oder die Software, die es erzeugt.

Daten zuletzt geprüft: 20. Oktober 2026

Die Fristen auf einen Blick

  1. seit 01.01.2025E-Rechnungen empfangen können, alle inländischen Unternehmer.
  2. ab 01.01.2027Ausstellungspflicht im B2B bei Vorjahresumsatz über 800.000 €.
  3. ab 01.01.2028Ausstellungspflicht für alle übrigen inländischen B2B-Umsätze.

Unsere Garantie: Die Angaben zur Software stammen aus den Datenblättern und Funktionsseiten der Anbieter, nicht aus Kundenbewertungen. Was wir nicht belegen konnten, steht als „nicht verifiziert“ da.

Software mit XRechnung

Anbieter, die XRechnung nach eigenen Angaben nennen. Fehlt ein Anbieter, heißt das nicht, dass er es nicht kann, nur dass wir es nicht belegen konnten.

AnbieterVersandEmpfangFormate laut AnbieterPreis
8.4HERO SoftwareZUGFeRD, XRechnung (als XML aus ZUGFeRD-Datei)ab 69 € / Monat
8.2HaweproXRechnung, ZUGFeRDab 35 € / Monat*
8.0STREIT HandwerkersoftwareZUGFeRD, XRechnungPreis auf Anfrage
7.9Bosch OfficeOnZUGFeRD, XRechnungab 49,99 € / Monat*
7.4PlancraftXRechnungab 59,90 € / Monat
7.3Sander & Doll HandwerkersoftwareZUGFeRD, XRechnungPreis auf Anfrage
7.1ToolTimeXRechnung, ZUGFeRDab 79 € / Monat*
7.1WINWORKERXRechnungab 59 € / Monat
6.3b:workXRechnung, ZUGFeRDab 0 € / Monat

Häufige Fragen

Muss ich als Handwerker XRechnung nutzen?

Nicht zwingend. Zulässig sind XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.0.1, ohne die Profile MINIMUM und BASIC-WL). Öffentliche Auftraggeber verlangen häufig XRechnung.

Ist eine XRechnung dasselbe wie ein PDF?

Nein. Eine XRechnung ist eine XML-Datei. Ein PDF ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes, nur eine sonstige Rechnung, die während der Übergangszeit noch zulässig ist.

Wie erzeuge ich eine XRechnung?

Am einfachsten mit einer Handwerkersoftware, die XRechnung exportiert. Die Tabelle auf dieser Seite zeigt, welche Anbieter XRechnung nach eigenen Angaben nennen.

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Keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtsstand kann sich ändern; maßgeblich sind Gesetz und BMF-Schreiben.